Anpassung der Stimmrechte bei einer bereits geöffneten Abstimmung

Abstimmungseinstellungen

Anpassung der Stimmrechte bei einer bereits geöffneten Abstimmung

Bei einer bereits geöffneten Abstimmung in der Grundeinstellung ist es nicht möglich, nach Öffnen der Abstimmung die Stimmrechte anzupassen. Zum Zeitpunkt des Öffnens der Abstimmung wird eine Momentaufnahme der Stimmrechte erstellt, welche unveränderlich auf der Datenbank hinterlegt wird. Es gibt jedoch Anwendungsfälle, in denen es notwendig und sinnvoll sein kann, das Verändern der Stimmrechte bei einer bereits laufenden Abstimmung zu ermöglichen. Dies kann insbesondere bei nicht-live Abstimmungen hilfreich sein, wenn die Abstimmung über einen gewissen Zeitraum offen ist (z.B. mehrere Tage) und zum Zeitpunkt des Starts der Abstimmung der genaue Kreis der Wahlberechtigten, noch nicht feststeht.

Wird die Funktion aktiviert, so werden Veränderungen an den in der jeweiligen Abstimmung stimmberechtigten Wähler:innenlisten unmittelbar für die bereits laufende Abstimmung angewendet und übernommen.

Hat zum Beispiel Wählerin A ihre Stimme für die bereits laufende Abstimmung noch nicht abgegeben und wird sie von der Wähler:innenliste entfernt, so verliert sie ihr Stimmrecht für die Abstimmung. Gleichzeitig wird auch in der Übersicht, die dem Administrator anzeigt, welche Wähler noch nicht abgestimmt haben (falls die Funktion aktiviert ist) Wählerin A aus dieser Übersicht entfernt.

Wird ein weiterer neuer Wähler, Wähler B, nun zu einer stimmberechtigten Wähler:innenliste hinzugefügt so erhält Wähler B dann ebenfalls Stimmrecht für die bereits laufende Abstimmung. Entsprechende Tabellen der Ergebnisanzeige oder des Roll Calls werden automatisch aktualisiert.

Zum besseren Verständnis hier eine Analogie zu einer Abstimmung mit Papierstimmzettel:

Oben beschriebener Fall mit Wähler B entspricht dem Fall, dass einfach weitere Stimmzettel an neue Wähler ausgeteilt werden, nachdem die Abstimmung bereits begonnen hat. Der oben beschriebene Fall mit Wählerin A beschreibt den Fall, das der Wahlzettel von einer Wählerin wieder eingezogen wird, bevor diese ihre Stimme abgeben konnte.

Eine bereits abgegebene und gewertete Stimme lässt sich durch diese Funktionalität nicht nachträglich verändern. Bereits abgegebene Stimmen können vom System zum Schutz der Unveränderlichkeit und Integrität der Ergebnisse nicht von der Datenbank wieder entfernt oder verändert werden. Die Analogie zur Abstimmung mit Papier wäre hier, dass es nicht möglich ist aus dem Stimmzettelbehälter eine einzelne bereits eingeworfene Stimme wieder herauszunehmen. Insbesondere bei einer anonymen Wahl.

Wichtig: Ein Löschen der ganzen Wähler:innenliste entfernt bei aktivierter Funktion ebenfalls die Stimmrechte aller Wähler:innen, die noch nicht abgestimmt haben!

E-Mail Benachrichtigung der Wählenden

Ist die Möglichkeit des Veränderns der Wähler:innenlisten während der offenen Abstimmung deaktiviert, erhält der Administrator bei Öffnen der Abstimmung einen entsprechenden Warnhinweis, dass die Stimmrechte für diese Abstimmung unveränderlich bleiben werden. Im selben Fenster kann dann eine E-Mail Benachrichtigung an alle Wähler:innen über die neue Abstimmung geschickt werden. Dies ist natürlich optional.

Ist die Funktion aktiviert, und ist auch die E-Mail Benachrichtigung für die Abstimmung, aktiviert, so werden neu hinzugefügte Wähler:innen bei bereits geöffneten Abstimmung dann automatisch auch eine E-Mail Benachrichtigung erhalten. Für nachträglich entfernte Stimmrechte erfolgt keine erneute E-Mail-Benachrichtigung.

Dialog um E-Mail Benachrichtigung der Wählenden zu aktivieren