NemoVote

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der NemoContra GmbH für die Bereitstellung der „NemoVote“-Software

1. Geltungsbereich

1.1. Anbieter der Online-Live-Voting Software „NemoVote“ (im Folgenden die „Software“) ist die NemoContra GmbH, Mörikestr. 25, 71083 Herrenberg (im Folgenden „NemoContra“ oder „wir“).

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge über die Bereitstellung der Software, die wir mit Ihnen als Kunde (im Folgenden „Sie“ oder „Nutzer“) abschließen.

1.3. Diese AGB gelten nicht, wenn Sie Verbraucher (§ 13 BGB) sind. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.4. Diese AGB enthalten die ausschließlichen Bedingungen für die Nutzung der Software durch Sie. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Nutzers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.

2. Nachweis der Unternehmereigenschaft

Wir bieten unsere Software Verbrauchern (§ 13 BGB) nicht an. Wir können daher vor Vertragsschluss verlangen, dass Sie Ihre Unternehmereigenschaft oder Ihre Eigenschaft als juristische Person ausreichend nachweisen, z.B. durch Angabe Ihrer USt-IdNr. oder durch sonstige geeignete Nachweise. Die für den Nachweis erforderlichen Daten sind von Ihnen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

3. Unsere Leistungen; Vertragsschluss

3.1. Wir stellen mit der Software eine online Plattform zum Zugriff über eine Telekommunikationsverbindung als Software as a Service bereit, über die Nutzer sowohl live- als auch nicht-live-Abstimmungen abhalten können (im Folgenden zusammen „Abstimmungen“). Informationen zum Funktionsumfang der Software und den Einsatzbedingungen ergeben sich aus den jeweiligen, hier abrufbaren Leistungspaketen (im Folgenden die „Leistungspakete“).

3.2. Je nachdem, welches Leistungspaket der Nutzer auswählt, hat der Nutzer die Möglichkeit, Einzelveranstaltungen mit einem eingeschränkten Funktionsumfang zu buchen oder ein Abonnement abzuschließen. Im Falle von Einzelveranstaltungen ist der Zugriff auf die Software zeitlich beschränkt. Im Falle eines Abonnements kommt mit dem Nutzer ein Dauerschuldverhältnis zustande. Wenn der Nutzer ein Abonnement abschließen möchte, muss er hierfür ein Kundenkonto anlegen.

3.3. Die Präsentation unserer Leistungen auf unseren Internetseiten https://nemovote.com und https://book.nemovote.com stellt kein bindendes Angebot unsererseits dar. Wie ein Vertrag im Falle eines Vertragsschlusses im elektronischen Geschäftsverkehr mit uns zustande kommt, entnehmen Sie bitte unseren Kundeninformationen.

4. Bereitstellung der Software

4.1. Wir halten vorbehaltlich der nachstehenden Ziffer 4.3 und Ziffer 4.4 ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt und für die vertraglich vereinbarte Dauer auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen (im Folgenden auch bei Mehrzahl „Server“ genannt) unsere Software zur Nutzung für die vereinbarte Anzahl an berechtigen Nutzern nach Maßgabe der Regelungen in diesen AGB bereit. Zudem halten wir vorbehaltlich der nachstehenden Ziffer 7 (Datenaufbewahrung) für den Nutzer ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt und für die vertraglich vereinbarte Dauer ausreichend Speicherplatz für seine durch Nutzung der Software erzeugten und/oder die zur Nutzung der Software erforderlichen Daten (im Folgenden die „Veranstaltungsdaten“) bereit.

4.2. Die Inbetriebnahme und Einrichtung der Software (z.B. individuelle Einstellungen oder Datenimport) erfolgt vorbehaltlich der nachstehenden Ziffer 6 (Wahlvorbereitung) selbständig durch den Nutzer.

4.3. Im Falle einer Einzelveranstaltung erhält der Nutzer drei Tage vor Durchführung der Abstimmung Zugang zu der Software. Der Zugang zur Software ist befristet und steht dem Nutzer bis zum Ablauf von drei Tagen nach Ablauf des gebuchten Wahlzeitraums zu. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird der Zugang automatisch gesperrt, sofern der Nutzer nicht ein optionales kostenpflichtiges Paket über den verlängerten Zugang hinzugebucht hat. In diesem Fall verlängern sich die Zugriffsrechte des Nutzers auf die Software und (sofern er das Paket für den Zeitraum nach Durchführung der Abstimmung aktiviert) die Veranstaltungsdaten um den im Paket angegebenen Zeitraum. Ziffer 4.4 bleibt unberührt.

4.4. Wir stellen dem Nutzer nach Zahlungseingang den Zugangslink und die Zugangsdaten zur Software per E-Mail zur Verfügung. Benutzernamen und Kennwörter sind vom Nutzer vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen.

4.5. Wir sind berechtigt jedoch nicht verpflichtet, die Software laufend weiterzuentwickeln. Die Weiterentwicklung der Software kann zu einer Erweiterung und/oder Änderung der Software führen mit der Folge, dass neue Funktionalitäten zur Verfügung stehen, bestehende Funktionalitäten im Ablauf und/oder der Benutzerführung optimiert oder die Datenverwaltung an den Stand der Technik angepasst wird. Eine Pflicht zur Änderung, Anpassung oder Weiterentwicklung der Software besteht nur dann, wenn eine solche Änderung, Anpassung oder Weiterentwicklung zur Instandhaltung der Software nach dem Stand der Technik erforderlich ist.

4.6. Die Software und die Veranstaltungsdaten werden vorbehaltlich der nachstehenden Ziffer 7 (Datenaufbewahrung) auf unserem Server regelmäßig, mindestens kalendertäglich, gesichert.

4.7. Übergabepunkt für die Software und die Veranstaltungsdaten ist der Routerausgang unseres Rechenzentrums.

4.8. Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Nutzers sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Nutzer und uns bis zum Übergabepunkt sind wir nicht verantwortlich.

5. Technische Verfügbarkeit der Software

5.1. Wir schulden die nachfolgend vereinbarte Verfügbarkeit der Software und der Veranstaltungsdaten am Übergabepunkt. Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien die technische Nutzbarkeit der Software und der Veranstaltungsdaten am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Nutzer.

5.2. Die Verfügbarkeit der Software beträgt 98,5% im Jahresmittel. Zur verfügbaren Nutzung (Verfügbarkeit gegeben) zählen auch die Zeiträume während

5.2.1 Störungen in oder aufgrund des Zustandes von nicht von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen bereit zu stellenden Teilen der für die Ausführung der Software erforderlichen technischen Infrastruktur;

5.2.2 einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch;

5.2.3 Wartungsarbeiten gemäß Ziffer 5.3.

5.3. Wartungsarbeiten können sowohl an Werktagen als auch sonn – und feiertags im Zeitfenster von 0 bis 24 Uhr stattfinden.

6. Wahlvorbereitung

6.1. Die Inbetriebnahme und Einrichtung der Software (z.B. individuelle Einstellungen oder Datenimport) erfolgt grundsätzlich selbständig durch den Nutzer. Sofern der Nutzer ein optionales kostenpflichtiges Wahlvorbereitungspaket hinzugebucht hat, werden wir die Software für den Nutzer einrichten und, sofern mit dem Nutzer vereinbart, etwaige Wählerinformationen für den Nutzer in die Software einpflegen und Stimmzettel erstellen und/oder die Zustellung der Wahlbenachrichtigungs-E-Mails an die Wähler für den Nutzer überwachen.

6.2. Das Wahlvorbereitungspaket ist nur für eine bestimmtes Einzelveranstaltung oder ein bestimmtes Abonnement gültig. Sofern der Nutzer eine weitere Einzelveranstaltung bucht, muss er, sofern er uns mit der Wahlvorbereitung beauftragen möchte, das entsprechende Wahlvorbereitungspaket erneut hinzubuchen.

7. Datenaufbewahrung

7.1. Im Falle von Einzelveranstaltungen ist eine Speicherung der Veranstaltungsdaten über das Ende der Veranstaltung hinaus im Leistungspaket nicht enthalten. In diesem Fall werden, die Veranstaltungsdaten unverzüglich nach Abhaltung der Abstimmung unwiderruflich gelöscht, sofern der Nutzer nicht ein optionales kostenpflichtiges Paket über den verlängerten Zugang gemäß Ziffer 4.3 hinzugebucht hat. Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Wahlergebnisse zu exportieren, bevor sein Zugang zur Software gesperrt wird.

7.2. Sofern der Nutzer im Falle einer Einzelveranstaltung ein optionales kostenpflichtiges Datenwiederverwendungspaket hinzugebucht hat, speichern wir die Veranstaltungsdaten für den im Datenwiederverwendungspaket angegebenen Zeitraum.

7.3. Wenn Sie mit uns ein Abonnement abgeschlossen haben, speichern wir die Veranstaltungsdaten für die vertraglich vereinbarte Dauer.

8. White Label

8.1. Wenn Sie mit uns ein Abonnement abgeschlossen haben, können Sie unsere Software als sog. White Label Lösung nutzen und unser NemoVote-Logo durch Ihr eigenes Logo (z.B. das Logo Ihres Verbands) und Ihre eigenen Farben ersetzen.

8.2. Im Falle von Einzelveranstaltungen ist die White-Label Funktion im Leistungspaket nicht enthalten, sofern der Nutzer nicht ein optionales kostenpflichtiges White-Label Paket hinzugebucht hat. Das White-Label Paket gilt nur für die jeweilige gebuchte Einzelveranstaltung. Bucht der Nutzer eine neue Einzelveranstaltung, so muss er, sofern er diese Option wünscht, erneut ein White-Label Paket hinzubuchen.

8.3. Haben Sie in Verbindung mit einer Einzelveranstaltung zusätzlich zum White-Label Paket (Ziffer 8.2) auch ein Datenwiederverwendungspaket gemäß Ziffer 7.2 hinzugebucht, bleiben die White-Label-Funktionen ohne Zusatzkosten für die Dauer des Datenwiederverwendungspakets auch für zukünftige Einzelveranstaltungen erhalten.

9. Support

9.1. Wir richten für allgemeine Anfragen des Nutzers zu Funktionen der Software einen Support-Service ein. Anfragen können per E-Mail sowie auf unserer Internetseite https://nemovote.com über das dort vorgesehene Formular für Individualanfragen eingereicht werden. Die Anfragen werden in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Eine Bearbeitung an gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg, Deutschland, sowie am 24.12. und 31.12. eines jeden Jahres ist ausgeschlossen. Darüberhinausgehende Supportleistungen (bspw. Support via Sprach- oder Video-Anruf) müssen gesondert und ausdrücklich vereinbart werden.

9.2. Schulungen, allgemeiner Know-how-Transfer, Konfiguration und Implementierung sowie kundenspezifische Dokumentation oder Anpassung der Software sind nicht Gegenstand unserer Support-Leistungen und müssen gesondert und ausdrücklich vereinbart werden.

9.3. Sofern im Einzelfall mit dem Nutzer vereinbart, unterstützen wir den Nutzer bei der Wahldurchführung (beispielsweise beim Öffnen und Schließen von Abstimmungen). Inhalt und Umfang der Unterstützungsleistungen müssen gesondert und ausdrücklich vereinbart werden.

10. Nutzungsrechte

10.1. Wir räumen dem Nutzer ein einfaches, zeitlich auf die vereinbarte Vertragslaufzeit beschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Software für die vertraglich vereinbarte Anzahl von Nutzern nach Maßgabe der Regelungen in dieser Ziffer 10 zur Nutzung ein.

10.2. Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Software Dritten zu überlassen. Insbesondere ist es ihm nicht gestattet, die Software zu veräußern, zu verschenken, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise Unterlizenzieren zu erteilen oder die Software öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen.

10.3. Verletzt der Nutzer eine der Regelungen in dieser Ziffer 10 aus von ihm zu vertretenden Gründen, können wir nach vorheriger Benachrichtigung des Nutzers den Zugriff des Nutzers auf die Software oder die Veranstaltungsdaten sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.

11. Vertragslaufzeit bei Abschluss eines Abonnements

11.1. Im Falle eines Abonnements wird der Vertrag für einen Zeitraum von 12 Monaten abgeschlossen (im Folgenden die „Mindestlaufzeit“). Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt wird. Der verlängerte Vertrag kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

11.2. Jede Kündigung bedarf der Textform.

12. Zahlungsbedingungen

12.1. Die Zahlung der Gebühr im Falle des Abschlusses eines Abonnements erfolgt je nachdem, welchen Abrechnungszeitraum der Nutzer bei Vertragsschluss gewählt hat, monatlich oder jährlich im Voraus. Die Gebühr wird sofort mit Bestellung fällig und wird von der vom Nutzer angegebenen Zahlungsart abgebucht.

12.2. Sofern der Vertrag im Falle einer Kündigung gemäß Ziffer 11.1 vor Beendigung des vereinbarten Abrechnungszeitraums beendet wird, werden wir Ihnen die bereits bezahlte Gebühr nach Vertragsbeendigung unverzüglich anteilig zurückerstatten.

12.3. Der Preis im Falle der Buchung von Einzelveranstaltungen ist sofort mit Bestellung fällig und wird von der von Ihnen angegebenen Zahlungsart abgebucht.

13. Pflichten des Nutzers

13.1. Der Nutzer wird alle notwendigen Vorkehrungen treffen, um den Zugriff durch Dritte auf seine Zugangsdaten zu verhindern. Sollte ein Dritter widerrechtlich Zugang zu der Software bekommen bzw. sollte der Nutzer den begründeten Verdacht haben, dass ein Dritter widerrechtlich Zugang zu der Software bekommen hat, hat der Nutzer uns darüber unverzüglich zu informieren.

13.2. Der Nutzer wird dafür Sorge tragen, dass bei der Nutzung der Software Rechte Dritter beachtet werden, insbesondere das Urheberrecht, das Markenrecht und die Persönlichkeitsrechte Dritter.

13.3. Bei einem Verstoß gegen diese AGB aus von dem Nutzer zu vertretenden Gründen, können wir nach vorheriger Benachrichtigung des Nutzers den Zugriff des Nutzers auf die Software oder die Veranstaltungsdaten sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.

14. Sach- und Rechtsmängel der Software

14.1. Der Nutzer hat uns Mängel der Software unverzüglich anzuzeigen.

14.2. Die Parteien werden sich unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche geltend gemacht werden, die im Zusammenhang mit der Software stehen.

14.3. Für Mängel der Software, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, haften wir nur, wenn wir diese Mängel zu vertreten haben.

14.4. Eine Kündigung des Vertrages gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn uns ausreichend Zeit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von uns ernsthaft und endgültig verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird oder sie dem Nutzer aus anderen Gründen unzumutbar ist.

14.5. Eine Kündigung wegen einer nur unerheblichen Hinderung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist ausgeschlossen.

14.6. Wir haften nicht für eine Verletzung der Rechte Dritter durch den Nutzer, sofern und soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach dem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte ergibt. In diesem Fall stellt der Nutzer uns auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Der Nutzer wird uns in den Fällen des Satzes 2 zudem die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung ersetzen.

14.7. Schadensersatz kann der Nutzer im Übrigen nur nach Maßgabe von Ziffer 15 verlangen.

15. Allgemeine Haftung

15.1. Für unsere Leistungen bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte, sofern in diesen AGB nicht etwas anderes vereinbart ist.

15.2. Wir haften – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen unter Ziffern 15.2.1 und 15.2.2:

15.2.1 Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt.

15.2.2 Die sich aus Ziffer 15.2.1 ergebenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie im Fall einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

15.3. Soweit die Haftung uns gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

16. Datenschutz

16.1. Die Parteien halten die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein.

16.2. Die Parteien sind sich einig, dass im Rahmen der Leistungserbringung durch uns ein Zugriff auf personenbezogene Daten des Nutzers erfolgen kann und dass separat in einem Vertrag zur Auftragsverarbeitung insbesondere Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten und die Kategorien betroffener Personen festgelegt werden.

17. Schlussbestimmungen

17.1. Wir sind berechtigt, bei der Erbringung unserer Leistungen Dritte als Unterauftragnehmer heranzuziehen

17.2. Sofern der Nutzer Kaufmann i.S.d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Nutzer unser Sitz in Herrenberg. Wir sind auch zur Klageerhebung am Sitz des Nutzers sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.

17.3. Die Beziehungen zwischen uns und dem Nutzer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.