Stimmrechtsvertretung mit NemoVote

Mit NemoVote können Sie ganz einfach eine Stimmrechtsvertretung einrichten. Bevollmächtigung bedeutet im Zusammenhang mit diesem Artikel, dass eines Ihrer Mitglieder "Berlin" nicht an Ihrer Abstimmungsversammlung teilnehmen konnte, aber ihr Stimmrecht einem anderen anwesenden Mitglied "München" übertragen hat. Somit hat München zwei Stimmen: ihre eigene Stimme (Originalstimme) und die eine Stellvertreterstimme von Berlin, die sie trägt, und kann somit zweimal abstimmen, einmal für jede Stimme.

Berlin ist nicht anwesend und wird daher nicht als Wähler hinzugefügt.

Beispiel-Einstellung: Sie haben eine "Hauptstimmliste", in der alle Ihre Wähler enthalten sind. Dann können Sie weitere Abstimmungslisten hinzufügen, zum Beispiel "Stellvertreter 1", "Stellvertreter 2" usw. In diese Listen fügen Sie nur die Wähler wie München ein, die Bevollmächtigte haben. Wenn also jemand einen Bevollmächtigten hat, fügen Sie ihn zu Bevollmächtigter 1 hinzu; wenn er zwei Bevollmächtigte hat, fügen Sie ihn zu Bevollmächtigter 1 und Bevollmächtigter 2 hinzu und so weiter.

Bei der Erstellung der Abstimmung geben Sie den Abstimmungslisten "Hauptabstimmungsliste", "Stimmrechtsvertreter 1" und "Stimmrechtsvertreter 2" Stimmrechte. Ein normaler Wähler kann dann nur eine Stimme auf der Hauptabstimmungsliste abgeben, aber jemand wie München, der auf zusätzlichen Abstimmungslisten steht, kann eine Stimme pro Abstimmungsliste abgeben, auf der er steht. Diese Stimmabgabe erfolgt nacheinander, d.h. der Wähler wählt aus, für welche Liste er seine Stimme abgibt und kann dann diese Stimme abgeben, woraufhin sich automatisch die nächste Abstimmung öffnet. Das bedeutet, dass Stellvertreterstimmen, die auf diese Weise umgesetzt werden, echte Stimmen sind und nicht nur ein Multiplikator der ursprünglichen Stimme. n

München kann bei jeder Abstimmung anders abstimmen, z.B. sich bei der Hauptstimmliste der Stimme enthalten und mit der Proxy 1 Stimme (dem Stimmrecht, das sie von Berlin erhalten hat) dafür stimmen.